Versicherungswissen

Krankenzusatzversicherung

In den letzten Jahren wurden die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung mehr und mehr eingeschränkt. In vielen Bereichen ist diese daher bereits als „nicht mehr ausreichend” einzustufen. Grundsätzlich kann man dieses Problem für sich selber aber umgehen - durch eine private Zusatzversicherung. In einem solchen Vertrag, den man bei einer privatwirtschaftlichen Versicherungsgesellschaft abschließt, kann man die Leistungsgrenzen der gesetzlichen Krankenversicherungen privat aufstocken oder Leistungen erhalten, die es von gesetzlicher Seite nicht (mehr) gibt. Nachfolgend werden die bekanntesten Bereiche einer privaten Krankenzusatzversicherung kurz erläutert:

Sehhilfen: Durch eine private Zusatzversicherung kann man sich vor Kosten in diesem Bereich schützen. Meist ist die Erstattung aber auf einen bestimmten Betrag begrenzt. Ferner muss die Sehhilfe medizinisch notwendig sein damit es zu einer Erstattung kommt.

Heilpraktikerleistungen: Für die Behandlung durch Heilpraktiker sieht die gesetzliche Krankenversicherung keinerlei Leistung mehr vor. Hier kann durch eine private Zusatzversicherung eine ganze Leistungsart versichert werden.

Stationäre Heilbehandlung: Hier ist vor allem die Übernahme der Kosten für den Transport ins Wunschkrankenhaus zu nennen, ferner kann aber auch ein Krankenhaustagegeld mitversichert werden. Diese Leistung hilft die Zuzahlung zu lindern die von gesetzlicher Seite für die ersten Wochen im Krankenhaus erbracht werden muss.

Der Auslandsreiseschutz: Auch im Ausland kann es leicht passieren, dass man auf medizinische Hilfe angewiesen ist, im schlimmsten Fall sogar wieder in die Heimat geflogen werden muss. Für solche Fälle sieht die gesetzliche Kasse auch nur sehr eingeschränkte Leistungen vor. Die private Zusatzversicherung hingegen leistet in der Regel bis zu den Sätzen, die Ärzte im Ausland abrechnen - teilweise auch unbegrenzt.

Die genannten Beispiele sind nur einige Auszüge aus der Menge an Vorteilen, die eine private Krankenzusatzversicherung bieten kann. Jeder Mensch, der gesetzlich versichert ist, sollte sich ernsthaft überlegen, eine solche Krankenzusatzversicherung abzuschließen. Da es sich hier um einen Vertrag mit einem privatwirtschaftlichen Unternehmen handelt, hat diese jedoch auch das Recht einen Versicherungsantrag abzulehnen. Menschen mit schlechter gesundheitlicher Situation haben daher in der Regel Schwierigkeiten in einen solchen Krankenkostenzusatztarif einzutreten.