Gesetzliche Krankenversicherung
Wesentliches Merkmal aller gesetzlichen Krankenversicherungen ist, dass sie nach dem Solidarprinzip aufgebaut sind. Dies heißt, die Beiträge richten sich nicht nach dem individuellen Krankheitsrisiko, sondern nach der finanziellen Leistungsfähigkeit des Versicherten. Unabhängig von der Beitragshöhe haben jedoch alle Mitglieder im Krankheitsfall die gleichen Leistungsansprüche. So sollen Kranke nicht gegenüber Gesunden, Alte nicht gegenüber Jungen, Geringverdiener nicht gegenüber Besserverdienenden und Kinderreiche nicht gegenüber Kinderlosen benachteiligt werden.
Die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherungen sind sehr umfangreich und reichen von den verschiedensten Leistungen zur Verhütung von Krankheiten, zur Früherkennung von Krankheiten, einschließlich Vorsorgeuntersuchungen, über Leistungen zur Behandlung einer Krankheit bis hin zu Leistungen zur medizinischen Rehabilitation.
Die Gewährung aller notwendigen medizinischen Maßnahmen erfolgt nach dem Sachleistungsprinzip. Dieses wird jedoch teilweise durchbrochen durch Zuzahlungen, welche die Versicherten zu leisten haben. Die bekannteste Zuzahlung ist die Praxisgebühr in Höhe von 10 Euro, welche pro Quartal einmal gezahlt werden muss. Bei stationären Maßnahmen muss der Patient pro Tag 10 Euro Zuzahlung leisten, längstens jedoch für 28 Tage im Jahr. Pro gewährten Heil- oder Hilfsmittel sind zwischen 5 und 10 Euro Eigenanteile zu leisten. Insgesamt sollen diese Zuzahlungen jedoch die persönliche Zumutbarkeitsgrenze nicht überschreiten. So ist gewährleistet, dass der Versicherte pro Kalenderjahr nur Zuzahlungen bis zur Höhe von maximal 2 % seines Jahresbruttoeinkommens leisten muss, bei chronisch Kranken reduziert sich dieser Betrag auf 1 %.
Die Beitragshöhe für jede gesetzliche Krankenkasse richtet sich nach dem Bruttoeinkommen des Versicherten. Bei Arbeitnehmern wird dieser Beitrag zum Teil vom Arbeitgeber und zum Teil vom Arbeitnehmer getragen. Bis zum 1.7.2005 trugen Arbeitgeber und Arbeitnehmer diesen Beitrag je zur Hälfte, seit diesem Zeitpunkt hat sich jedoch der Arbeitnehmeranteil um 0,9 % erhöht. So zahlt der Arbeitgeber derzeit 7 % des Bruttoeinkommens und der Arbeitnehmer 7,9 %, der Gesamtbetrag ist somit 14,9 %. Beiträge müssen nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze entrichtet werden, darüber liegendes Einkommen bleibt beitragsfrei. Diese Beitragsbemessungsgrenze betrug im Jahre 2006 3.562,50 Euro im Monat.
Selbstständige, Freiberufler und andere freiwillig Versicherte können auch Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung werden, haben den Beitrag jedoch, im Gegensatz zu Arbeitnehmern, allein zu tragen. Dieser Beitrag ist ebenfalls einkommensabhängig.
Ein weiteres wichtiges Merkmal der gesetzlichen Krankenversicherung ist, dass Familienangehörige, die kein oder nur ein sehr geringes Einkommen haben, kostenlos mitversichert sind.