Versicherungswissen

Erwerbsminderungsrente

Anspruch auf Erwerbsminderungsrente in der gesetzlichen Rentenversicherung haben alle Arbeitnehmer/innen, welche aus gesundheitlichen Gründen ihren Arbeitsplatz vor Erreichen des Rentenalters aufgeben müssen.

Hierzu unterscheidet man zwischen einer vollen und einer teilweisen Erwerbsminderung. Eine volle Erwerbsminderung liegt in diesem Falle vor, wenn der Arbeitsnehmer bei einer Fünf-Tage-Woche auf unbestimmte Zeit weniger als drei Stunden täglich arbeiten kann. Bei einer teilweisen Erwerbsminderung ist es so, dass bei den gleichen Kriterien, wie oben beschrieben, der Arbeitnehmer noch drei bis höchstens sechs Stunden erwerbstätig sein kann.

Die Höhe der Rente bei teilweiser Erwerbsminderung beträgt die Hälfte der Rente wegen voller Erwerbsminderung. Die Erwerbsminderungsrente wurde im Januar 2001 eingeführt, deswegen entfällt die bisherige gesetzliche Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsrente.

Bei der gesundheitsbedingten Erwerbsminderung müssen folgende Voraussetzungen vorliegen. Die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren muss erfüllt sein, es müssen mindestens drei Jahre Pflichtbeiträge eingezahlt sein, die Erwerbsminderung muss mindestens sieben Monate bestehen.

Das Risiko einer Berufsunfähigkeit wird noch immer unterschätzt. Jeder vierte Arbeitnehmer scheidet aufgrund von Krankheit bzw. Invalidität vorzeitig aus dem Berufsleben aus.

Da sehr viele Menschen einen gewohnten Lebensstandard haben, lässt sich dieser mit den Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung meistens nicht aufrechterhalten. Damit eine Erwerbsminderung oder eine Berufsunfähigkeit nicht zum sozialen Abstieg wird, ist eine Absicherung zusätzliche private Absicherung ein Muss für jeden Erwerbstätigen.

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist also quasi eine Vollkaskoversicherungen für die Arbeitskraft eines Ertwerbstätigen. Mit dieser Versicherung hat man alle Freiheiten und kann selbst bestimmen, wie hoch die Berufsunfähigkeitsrente im Bedarfsfall sein soll. Die Höhe richtet sich nach den monatlichen Beiträgen.

Man hat aber auch die Möglichkeit, mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung Kapital für das Alter zu bilden. Es ist insofern möglich, dass die Kapitalauszahlung zum Tragen kommt, wenn eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung nicht in Anspruch genommen wird. Es lohnt sich also auf jeden Fall eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen.