Berufsunfähigkeitsversicherung
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung sichert das wertvollste ab, was Menschen besitzen: die eigene Arbeitskraft. Leider wird der Wert der Arbeitskraft immer noch sehr stark unterschätzt. Rechnet man hoch, was man monatlich verdient, und multipliziert es mit 12 (Monaten) und dann mit den Jahren, die man voraussichtlich noch bis zur Rente arbeiten wird, so stellt man schnell fest, dass der Wert der Arbeitskraft bei weitem alle Barmittel übersteigt die man besitzt. Das eigene Barvermögen wird aber paradoxerweise bei den meisten Menschen wesentlich besser abgesichert als die Arbeitskraft. Warum? Logische Gründe dafür gibt es nicht.
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung schließt man bei einem privatwirtschaftlichen Versicherungsunternehmen ab. In der Regel versichert man eine Rente, die dann im Falle der Berufsunfähigkeit gezahlt wird. Diese Rente kann individuell festgelegt werden, darf gesetzlich aber nur so hoch liegen, dass sie, zusammen mit der staatlichen Leistung, das bisherige Nettoeinkommen nicht übersteigt.
Grundsätzlich sollte man wissen, dass man für den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung Gesundheitsfragen beantworten muss und der Versicherer durchaus das Recht hat, den Antrag abzulehnen, falls der Gesundheitszustand ihm als zu großes Wagnis erscheint. Auch Zuschläge auf den Beitrag sind hier durchaus üblich.
Die staatliche Berufsunfähigkeitsrente wurde vor einigen Jahren abgeschafft und an ihre Stelle ist seither die Erwerbsminderungsrente getreten. Der grundlegende Unterschied liegt wohl darin, dass eine Berufsunfähigkeit vorliegt, wenn der eigene Beruf nicht mehr in vollem Maße ausgeübt werden kann, eine Erwerbsminderung hingegen nur dann eintritt, wenn man generell nicht mehr in der Lage ist, seinen Lebensunterhalt durch das Ausüben eines Berufes zu bestreiten.
Die Erwerbsminderungsrente von staatliche Seite beträgt bei 100 % Erwerbsminderung in der Regel etwa 37 % des Nettoeinkommens, nicht gerade üppig. Bei vielen Menschen wird die sich hieraus berechnende Summe sogar unter den gesetzlich vorgeschriebenen Leistungen des Arbeitslosengeldes II liegen - somit wird man zum Sozialfall.
Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung nach den heutigen Tarifbedingungen (ohne abstrakte Verweisung) leistet in jedem Fall dann, wenn die versicherte berufliche Tätigkeit nicht mehr ausgeübt werden kann, und das schon ab 50 %. Der Grund, warum man berufsunfähig geworden ist, ob Krankheit oder Unfall, spielt keine Rolle.
Zusammenfassend kann man sagen, dass eine private Berufsunfähigkeitsversicherungen zu den wichtigsten Versicherungen überhaupt gehört. Ebenso wie die Haftpflicht- oder Unfallversicherung gehört sie zu den Absicherungsmechanismen, die man einfach braucht um beruhigt sein Leben leben zu können.