Private Rente
Nach dem Alterseinkünftegesetz wird seit dem Jahre 2005 die Altersversorgung in Deutschland in einem „Drei Schichten Modell” dargestellt. In der ersten Schicht befinden sich die Leibrenten, in der zweiten die kapitalgedeckte Zusatzversorgung wie Riester oder betriebliche Altersversorgung und in der dritten Schicht befinden sich sämtliche anderen Renten- und Lebensversicherungen, die nicht nach Schicht 1 oder 2 privilegiert sind.
Unter anderem fallen hier alle privaten Lebens- und Rentenversicherungen hinein, die schon vor 2005 bestanden haben. Auch die private Berufsunfähigkeitsversicherung gehört zu dieser Schicht, einzige Ausnahme: Die Berufsunfähigkeitsversicherung als Teil einer Rürup-Rente gehört ebenfalls in die erste Schicht.
Auch wenn die Verträge der dritten Schicht weder Steuervorteil noch Förderung erhalten, haben sie doch ihre Berechtigung. Es ist wichtig sich genau vor Augen zu führen was diese „Besteuerung” der Auszahlung z.B. genau bedeutet: Wenn man sich diese Zahlen anschaut und ggf. durchrechnet wie sich das Rendite / Steuerverhältnis entwickelt hat, dann stellt man schnell fest, dass auch Verträge der dritten Schicht durchaus noch ihre Berechtigung haben und nach wie vor eine lohnende Anlageform darstellen. Eine Variante der dritten Schicht ist die private Rente, welche die Zahlung einer lebenslangen Rente in vereinbarter Höhe garantiert. Die lebenslange Laufzeit ist ein Vorteil gegenüber anderen Vorsorgeprodukten, bei denen die Gefahr besteht, dass die eingezahlte Kapital bei längerer Lebensdauer nicht ausreicht. Es ist heute noch wesentlich wichtiger als in früheren Tagen, individuell immer die eigene Situation zu analysieren bevor man sich für eine Schicht, oder ein Produkt, entscheidet. Zudem hat sich in den letzten Jahren, seit 2005, auch die Produktwelt der Versicherer komplett umgestellt. Plötzlich gibt es diverse Vertragsgestaltungsmöglichkeiten, die vor 2005 einfach nicht vorhanden waren - hier offerieren sich auch völlig neue Möglichkeiten.
Die Auszahlungen aus einer privaten Rentenversicherung sind nur mit dem Ertragsanteil zu versteuern. Dieser beträgt zur Zeit bei einem 65 jährigen Rentner gerade einmal 18 % der Rentenleistung.