Versicherungswissen

Lebensversicherung

Das Bestreben eines Familienvaters, seine Familie nicht unversorgt zurückzulassen, wenn er plötzlich und unerwartet sterben sollte, bildet die Grundlage der Lebensversicherung. Die Lebensversicherung will den Vermögensbedarf decken, der durch ein Schicksal in der Zeit des menschlichen Lebens eintreten kann.

Nach der Form der Versicherungleistung unterscheidet man die Kapitallebensversicherung, die sich flexibel an die jeweilig persönlichen Vorstellungen von Altersvorsorge anpasst. Die Auszahlung einer solchen Kapitallebensversicherung liegt jeden Versicherer frei. Ob er diese im Alter auf einmal auszahlen lässt oder als lebenslange monatliche Rente, kann er selbst entscheiden.

Der Versicherer kann ebenfalls den Auszahlungzeitpunkt bestimmen und entscheiden, ob er sich die Leistung mit 65 - also im Rentenalter - oder sogar schon früher auszahlen lassen will. Treten im Leben des Versicherers bestimmte Veränderungen ein. wie zum Beispiel Heirat oder Nachwuchs, kann er die Versicherung dem neuen Bedarf anpassen.

Eine weitere Variante der Lebensversicherung ist die Risiko-Lebensversicherung. Diese deckt das Risiko des Todes nur während einer begrenzten Zeit ab. Das heißt, nur wenn der Versicherte während der Vertragsdauer, die höchsten zehn Jahre beträgt, stirbt, wird die Versicherungsumme fällig. Die Lebensversicherung wird häufig für die Zeit bis zum Eintritt einer Pensionberechtigung abgeschlossen.

Zu den verschiedenen Lebensversicherungen können Zusatzversicherungen abgeschlossen werden. Eine Unfallzusatzversicherung bewirkt die Auszahlung der doppelten Versicherungsumme bei Unfalltod.
Bei der Invaliditätzusatzversicherung wird für den Fall der Invalidität des Versicherten, von mindestens einer bestimmten Prozentzahl, vereinbart, dass die Prämienzahlung entsprechenden dem Grad der Invalidität ganz oder teilweise entfällt. Außerdem wird eine Invalidenrente gezahlt.

Bei der Versicherung mit festem Auszahlungstermin wird die Versicherungsumme zu einem bestimmten Zeitpunkt ausgezahlt - ohne Rücksicht darauf, ob der Versicherte noch lebt.

Die gebräuchlichsten Formen der Lebensversicherung gewähren Anspruch auf eine Gewinnbeteiligung. Es erfolgen entweder laufende oder periodische Rückerstattungen bzw. Gutschriften oder Verbesserungen der Versicherungsleistungen.