Betriebliche Altersvorsorge
Für die eigene Altersversorgung rechtzeitig und umfassend vorzusorgen ist für Arbeitnehmer heute wichtiger denn je. Absicherungen, die früher der Staat übernahm, muss heute der Arbeitnehmer selbst tragen und sich zusätzlich privat versichern. Eine Variante dazu ist die betriebliche Altersvorsorge, die Teil des sogenannten 3-Schichten-Modells ist.
Die erste Schicht umfasst die Basisversorgung, also das monatliche Grundeinkommen im Rentenalter. Die zweite Schicht ist eine Zusatzversorgung in Form einer betrieblichen Altervorsorge, einer Riester-Rente oder Premium-Rente. Diese Schicht genießt steuerliche Vorteile für den Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Wichtig in dem seit 01. Januar 2005 geltenden Gesetz zur Altersversorgung sind die flexibelen kombinierten Bausteine.
Um die individuell sinnvollste betriebliche Altersversorgung zu nutzen, kann sich der Arbeitnehmer verschiedener Durchführungswege bedienen:
Direktversicherung: Arbeitnehmer und Arbeitgeber vereinbaren mit einander, dass ein Teil des Gehaltes direkt in die Altersversorgunge als Rente umgewandelt wird. Der Arbeitnehmer erhält als Empfänger der späteren Rente eine Leistungszusage durch den Arbeitgeber. Diese Leistungszusage gilt bei der eigenen Rente, für Hinterbliebene oder bei Berufsunfähigkeit. Die Entgeltumwandlung gilt als die einfachste, idealste Alterversorgung.
Pensionskasse: In Absprache und mit Genehmigung des Arbeitgebers kann ein Arbeitnehmer eine zusätzliche Alterversorgung durch Einzahlen in eine Pensisonskasse erreichen. Abgesichert in einer Pensionskasse sind der Eintritt ins Rentenalter, eine mögliche Invalidität beziehungsweise das persönliche Ableben.
Pensionsfonds: Zahlt ein Arbeitnehmer für seine Altersversorgung in einen Pensionsfonds ein, erhält der Arbeitnehmer im Rentenalter mit Sicherheit die eingezahlten Beträge. Pensionsfonds werden am Aktienmarkt gehandelt und unterliegen den Schwankungen der Börse. Der Vorteil von Pensionsfonds ist es, dass bei positiver Aktienmarktentwicklung auch der Auszahlungsbetrag der Rente steigt. Zusätzliche Leistungen müssen bei Abschluss der Pensionsfonds angegeben sein.
Direktzusage: In einer Direktzusage sagt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer zu, dass er bestimmte Risiken wie Alter, Invalidität oder Hinterbliebenenversorgung absichert. Das notwendige Kapital stellt der Arbeitgeber durch das Kapital des Unternehmens zur Verfügung. Der betroffenen Arbeitnehmer kann sich dieses Kapital als monatliche Rente oder als Einmalzahlung im eingetretenen Versicherungsfall auszahlen lassen.