Basisrente / Rürup-Rente
Bei den vielen aktuell kursierenden Namen und Begriffen im Bereich der privaten Altersvorsorge ist es schwierig, den Überblick zu behalten. Die Rürup-Rente, die auch Basisrennte genannt wird, hat ihren Namen vom Ökonomen Bert Rürup bekommen, der maßgeblich an ihrer Entwicklung beteiligt war. Im Grunde wird diese Basisrente auf der Grundlage einer Rentenversicherung aufgebaut und ist vom Prinzip her der gesetzlichen Rente nicht unähnlich.
Aber: Die Rürup-Rente kann nicht in einem einzigen Betrag ausgezahlt werden, sondern wird lebenslang bezahlt.
Für wen ist diese Versicherungsform attraktiv? Die Zielgruppe der Rürup-Rente sind in erster Linie die Selbstständigen, die durch steuerliche Forderungen des Staates sehr hoch belastet sind. Sie können weder die Riester-Rente noch betriebliche Altersvorsorgen nutzen. Deshalb hat der Gesetzgeber für sie ein eigenes Modell geschaffen, das ebenfalls staatlich gefördert wird.
Interessierte können sich entweder für eine ganz herkömmliche Versicherungsform, oder für ein fondsgebundenes Modell entscheiden. Bis 2040 sind die Leistungen aus der Rürup-Rente nur begrenzt steuerpflichtig. Tritt der Rentenfall ein, wird der steuerpflichtige Anteil festgelegt und bleibt für die gesamte Dauer des Rentenbezuges so bestehen.
Ein weiterer Vorteil der Basisrente besteht darin, dass das angesparte Kapital auch bei einer längeren Arbeitslosigkeit nicht auf das Vermögen angerechnet wird. Es kann nicht gepfändet werden, so lange der Vertrag noch bespart wird. Tritt jedoch der Rentenfall ein, kann der über der Pfändungsgrenze liegende Betrag dann gepfändet werden. Anders als bei anderen Versicherungsmodellen und der gesetzlichen Rentenversicherung, verfällt jedoch der Rentenanspruch mit dem Ableben des Versicherungsnehmers. Eine Nutznießung bzw. Inanspruchnahme des angesparten Kapitals durch den Ehepartner ist demnach nicht möglich. Deshalb ist es ratsam beim Versicherungsabschluss eine Hinterbliebenenrente für den Ehepartner einzuschließen. Gleichzeitig sollte man bedenken, dass eine Kündigung oder Auszahlung der Rürup-Rente nicht möglich ist.
Interessant für Selbstständige ist auch, dass diese Verträge nicht als Sicherheit bei den Banken hinterlegt werden können, da sie nicht beliehen werden können. Insgesamt ist die Basisrente eine interessante Steuerspar-Variante, über die man sich informieren sollte.